Bildnutzungsvertrag

Nutzungvertrag Bildrechte

  • (nachstehend Bildautor genannt) und AssekuranzSecure Inh. Ludwig Meierin, Milbertshofener Str. 105, 80807 München (nachstehend Versicherungsmakler genannt)
    1. Vorbemerkung
    Zweck dieses Vertrages ist, dem Versicherungsmakler die erforderlichen Nutzungsrechte einzuräumen. Dabei soll der Versicherungsmakler- soweit gesetzlich zulässig- über die gleichen Rechte verfügen dürfen, die der Urheber selbst hat.
    1. Gegenstand/Rechtseinräumung
    Der Bildautor als alleiniger Inhaber aller uneingeschränkten Rechte an den zu überlassenden Fotos, Dias und bildlichen Darstellungen, räumt dem Versicherungsmakler unbeschränkt die ausschließlichen Nutzungsrechte im IN- und Ausland ein. Der Bildautor versichert, dass er über die uneingeschränkten Nutzungsrechte an dem Bildmaterial frei verfügen darf, dass es frei von Rechten Dritter ist und dass er während der Dauer des Vertrages keine dem Vertrag zuwiderlaufenden Verfügungen treffen wird.
    1. Rechte und Pflichten des Versicherungsmaklers
    Der Versicherungsmakler darf Duplikate und Kataloge herstellen, Präsentationen mittels Mikroverfilmung vornehmen, Bildmaterial elektronisch speichern und übermitteln, sowie im Internet und anderswo präsentieren und für das Bildmaterial in jeder ihr geeignet erscheinenden Art tätig werden. Der Versicherungsmakler ist berechtigt, selbstverständlich nach Absprache mit dem Bildautor, die Anerkennung der Urheberschaft (§13UrhRG) geltend zu machen und auch eventuelle Schadenersatzansprüche zu verfolgen, wenn und soweit ihr das zweckmäßig und erfolgversprechend erscheint. Der Versicherungsmakler behandelt das überlassene Bildmaterial schonend und mit Sorgfalt, übernimmt aber im Falle höherer Gewalt oder beim Verschulden Dritter keine Haftung. Eine Haftung des Versicherungsmaklers für die überlassenen Originale besteht nicht.
    1. Verwendung des Bildmaterial/abgebildete Personen und/oder Fahrzeuge
    Wenn der Bildautor nichts anderes bestimmt, ist er damit einverstanden, dass seine Bilder auch anders als in der Originalfassung verwendet werden, z.B. in ausschnitten, Montagen, fototechnisch oder elektronisch verfremdet, koloriert oder sw von Farbe gedruckt. Der Versicherungsmakler wird möglichst darauf achten, dass Motive von besonderer Gestaltungsqualität keine Verschlechterung erfahren. Der Bildautor versichert, dass abgebildete Personen mit der Veröffentlichung einverstanden sind, es sei denn , dass ein solches Einverständnis nicht erforderlich ist (§23 KUG). Dieses gilt auch für die Verwendung in der Werbung, in symbolischen Zusammenhängen und dergleichen. Der Autor übernimmt die Verantwortung für Ansprüche, die von Dritten gegenüber dem Versicherungsmakler geltend gemacht werden und aufgrund von Fehlinformationen des Autors bezüglich der Urheberschaft und der Bildrechte entstanden sind.
    1. Vergütung
    Der Versicherungsmakler zahlt für die Übertragung der Nutzungsrechte kein Honorar
    1. Dauer des Vertrages
    Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann jedoch jederzeit zum ende des folgenden Monats gekündigt werden.
    1. Schlussbestimmung
    Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; gleiches gilt für den Verzicht auf diese Formerfordernis. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig, so wird die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen davon nicht berührt. Die ungültigen Bestimmungen sind dann in der Weise neu zu formulieren, dass der beabsichtigte Zweck erreicht wird.
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.